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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08 (https://dejure.org/2008,11351)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.10.2008 - LVG 3/08 (https://dejure.org/2008,11351)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - LVG 3/08 (https://dejure.org/2008,11351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtliche Qualifizierung des Passivrauchens als Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung durch den Landesgesetzgeber; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Nichtraucherschutzgesetzes; Anforderungen an die Durchsetzung des Nichtraucherschutzes in kleinen ...

  • peter-kehl.de

    Rauchverbot in Sachsen-Anhalt

Kurzfassungen/Presse (2)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.10.2008)

    Rauchverbot in Sachsen-Anhalt teilweise gekippt // Wirte und Diskobetreiber klagen erfolgreich vor Verfassungsgericht

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 30.07.2008 die mit den vorliegend angegriffenen Regelungen weitgehend inhaltsgleichen Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetze des Landes Berlin und des Landes Baden-Württemberg insoweit für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, als für Einraumgaststätten und Diskotheken ein absolutes Rauchverbot besteht, weil dadurch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss begründet werde, der mit den Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08, ww.bverfg.de/entscheidungen/rs20080730_1bvr326207.html).

    Diese Zielsetzung des Gesetzes kann aber nur erreicht werden, indem den Betreibern der Gaststätten und Diskotheken Verhaltenspflichten auferlegt werden, die ihnen gegenüber einen finalen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 16 Abs. 1 LVerf darstellen (siehe auch BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 91; Zimmermann, NVwZ 2008, 705 <706>).

    Beide Regelungen verfolgen das gleiche Ziel und stehen nicht in Widerspruch zueinander (siehe entsprechend BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 97 ff.).

    In einer solchen Situation stellt das mit dem Besuch der Gaststätte verbundene Passivrauchen nur die faktisch unvermeidbare Inkaufnahme dieses Risikos dar, das eingegangen wird, um uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 102).

    Der Landesgesetzgeber durfte sich auf die zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen stützen, nach denen mit dem Passivrauchen schwerwiegende gesundheitliche Risiken verbunden sind (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 104 ff.).

    Es ist auch kein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit weniger einschränkendes Mittel ersichtlich, so dass die gesetzlichen Rauchverbote auch erforderlich sind (siehe auch BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 115).

    Aus Art. 5 Abs. 2 S. 1 LVerf lässt sich insoweit eine Schutzpflicht des Staates ableiten, die es ihm gebietet, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen (grundlegend BVerfG, Urt. v. 25.02.1975 - 1 BvF 1, 2, 3, 4, 5, 6/74 -BVerfGE 39, 1 <42>; siehe auch BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 119; Murswiek, in: Sachs <Hrsg.>, Grundgesetz Kommentar, 4. Aufl. 2007, Art. 2, Rdnr. 24 ff.).

    In einem solchen Fall erlangen folgerichtig die spezifischen wirtschaftlichen Auswirkungen des Rauchverbots für die getränkegeprägte Kleingast-ronomie im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung ein stärkeres Gewicht (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O. Rdnr. 136).

    Eine solche, Wahlmöglichkeiten der Diskothekenbetreiber eröffnende Regelung stellt das mildere Mittel gegenüber dem generellen Ausschluss von Raucherzimmern dar (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 159).

    Führt der Betreiber eine entsprechende Zugangsbeschränkung durch, so ist zusätzlich zu beachten, dass die Schadstoffkonzentration in Diskotheken besonders hoch ist und die gleichzeitige körperliche Aktivität der Gäste zu stärkerer Inhalation der schadstoffhaltigen Innenraumluft führt (vgl. BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 169).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.11.2005 - LVG 5/05
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 7 Abs. 1 LVerf verpflichtet den Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.11.2004 - LVG 5/05 - Rdnr. 25).

    Daher ist das Gleichheitsgrundrecht verletzt, wenn der Gesetzgeber bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.11.2004 - LVG 5/05 - Rdnr. 24 ff.).

    Verboten ist auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.11.2004 - LVG 5/05 - Rdnr. 24 ff.; siehe auch BVerfG, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvL 2/99 - BVerfGE 116, 164 <180 m.w.N.>).

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Dieser Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so offensichtlich fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die angegriffenen gesetzgeberischen Maßnahmen abgeben können (LVerfG LSA, Urt. v. 8.02.2007 - LVG 19/05 - Rdnr. 47; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 12.12.2006, 1 BvR 2576/04 - BVerfGE 117, 163 <183>).

    Es genügt mithin bereits die Möglichkeit einer teilweisen Zweckerreichung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.12.2006, 1 BvR 2576/04 - BVerfGE 117, 163 <188 f.>).

    Da der Landesgesetzgeber eine Neuregelung auf mehreren Wegen realisieren kann, ist lediglich die Unvereinbarkeit der gegenwärtigen Regelungen mit der Landesverfassung festzustellen (siehe auch BVerfG, Beschl. v. 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04 - BVerfGE 117, 163 <199 m.w.N.>).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Dies gilt zunächst für den Schutz der Gesundheit der Einzelnen sowie der Bevölkerung, dem in der Werteordnung der Landesverfassung ebenso wie in derjenigen des Grundgesetzes ein hohes Gewicht zukommt (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.11.2003 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 <163>).

    Grundsätzlich steht dem Gesetzgeber ein weiter Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum auch in Bezug auf die Frage zu, ob und mit welchem Schutzniveau er auf Gefährdungen durch privates Verhalten reagieren soll, die nach seiner Einschätzung zu Schäden führen können (siehe dazu auch BVerfG, Urt. v. 16.03.2003 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 <159>).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Verboten ist auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.11.2004 - LVG 5/05 - Rdnr. 24 ff.; siehe auch BVerfG, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvL 2/99 - BVerfGE 116, 164 <180 m.w.N.>).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Deshalb sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten, namentlich auf die durch Art. 16 Abs. 1 LVerf geschützte freie Berufsausübung, nachteilig auswirken kann (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 - BVerfGE 92, 53 <69>).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Damit wirkt sich die Ungleichbehandlung der Sachverhalte nachteilig auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten, nämlich auf die Berufsfreiheit aus, die auch die Beschwerdeführer zu 1 bis 3 als Kapitalgesellschaften gemäß Art. 20 Abs. 3 LVerf für sich beanspruchen kann (vgl. entsprechend zu Art. 19 Abs. 3 GG BVerfG, Beschl. v. 26.06.2002 - 1 BvR 558, 1428/91 - BVerfGE 105, 252 <265 m.w.N.>).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich vielmehr je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.11.2006 - 1 BvL 10/02 - BVerfGE 117, 1 <30>).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Es liegt im Wesen der bundesstaatlichen Ordnung, dass die einzelnen Landesgesetzgeber im Rahmen ihrer Gesetzgebungsbefugnisse abweichende Regelungen treffen (BVerfG, Beschl. v. 7.11.1995 - 2 BvR 413/88 u. 1300/93 - BVerfGE 93, 319 <3351 m.w.N.>; Heun, in: Dreier <Hrsg.>, Grundgesetz Kommentar, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 3, Rdnr. 48).
  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Diese Rechtsprechung wird geändert; der vorliegende Fall verdeutlicht, dass sie nicht der Regelungsintention des § 41 LVerfGG entspricht, der gem. § 50 LVerfGG im vorliegenden Verfahren zur Anwendung kommt, und mit dem das gesamte Steuerungskonzept im Falle einer Unvereinbarkeitserklärung übernommen wird, wie es das Bundesverfassungsgericht - ohne eine vergleichbare normtextliche Grundlage im Bundesverfassungsgerichtsgesetz - entwickelt hat (siehe dazu BVerfG, Urt. v. 28.01.2003 - 1 BvR 487/01 - BVerfGE 107, 133 <148>; M. Graßhof, in: Umbach/Clemens/Dollinger <Hrsg.>, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl., 2005, § 78, Rdnr. 66 ff.); dazu gehört auch die an den Gesetzgeber adressierte Fristsetzung für eine verfassungskonforme Neuregelung.
  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 2561/03

    Anwaltsnotariat

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 9/06

    Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05

    Keine Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten außerhalb des Pferdesports

  • VerfGH Sachsen, 16.10.2008 - 15-IV-08

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes

  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 906/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor

  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 402/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor

  • VerfGH Sachsen, 16.10.2008 - 59-IV-08

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 3 Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz

  • VG Halle, 02.09.2010 - 3 B 136/10

    Nichtraucherschutz in Gaststätten in Sachsen-Anhalt

    Wie sich aus einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2008 (LVG 3/08) ergebe, könne auch der Hauptschankraum ein Raucherraum sein.
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Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22633
LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08 (https://dejure.org/2008,22633)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.06.2008 - LVG 3/08 (https://dejure.org/2008,22633)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - LVG 3/08 (https://dejure.org/2008,22633)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Folgenabwägung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Vollzug des Nichtraucherschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NSG,ST); Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung durch das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Keine Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten in Sachsen-Anhalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 8/01
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, die das Landesverfassungsgericht auch für § 31 LVerfGG-LSA teilt (LVerfG, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 - LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <390 f.>) ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein stren¬ger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.

    Ein Verfassungsgericht darf deshalb von seiner Befugnis, ein Gesetz außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <391>); BVerfG, Urt. v. 10.07.1990 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 82, 310 [313]), ist doch der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Gesetz stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetz¬gebers.

    Dabei haben die Gründe, welche die Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschriften anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <391]; BVerfG, Beschl. v. 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 -, BVerfGE 7, 89, [104]).

    Insbesonde-re sind die Antragsteller, wie bei gegen Akte der Rechtssetzung gerichteten Verfassungsbeschwerden erforderlich (vgl. LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <390>), durch die angegriffene gesetzliche Regelung als Betreiber von Diskotheken selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 7/01
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, die das Landesverfassungsgericht auch für § 31 LVerfGG-LSA teilt (LVerfG, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 - LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <390 f.>) ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein stren¬ger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.

    Ein Verfassungsgericht darf deshalb von seiner Befugnis, ein Gesetz außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <391>); BVerfG, Urt. v. 10.07.1990 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 82, 310 [313]), ist doch der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Gesetz stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetz¬gebers.

    Dabei haben die Gründe, welche die Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschriften anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <391]; BVerfG, Beschl. v. 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 -, BVerfGE 7, 89, [104]).

    Insbesonde-re sind die Antragsteller, wie bei gegen Akte der Rechtssetzung gerichteten Verfassungsbeschwerden erforderlich (vgl. LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <390>), durch die angegriffene gesetzliche Regelung als Betreiber von Diskotheken selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen.

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82

    Auslieferung bei Anerkennung der Asylberechtigung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08
    Es wäre dann nicht angängig, den Erlass einer einstweiligen Anordnung von etwas Ungewissem, der summarischen Abschätzung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, abhängig zu machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.04.1983 - 1 BvQ 866, 890/82 -, BVerfGE 64, 46 [70]).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08
    Ein Verfassungsgericht darf deshalb von seiner Befugnis, ein Gesetz außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <391>); BVerfG, Urt. v. 10.07.1990 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 82, 310 [313]), ist doch der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Gesetz stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetz¬gebers.
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08
    Dabei haben die Gründe, welche die Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschriften anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <391]; BVerfG, Beschl. v. 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 -, BVerfGE 7, 89, [104]).
  • BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag -

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08
    Die Anrufung eines Verfas-sungsge¬richts darf nicht zu einem Mittel werden, mit dem im Gesetzgebungsverfahren unter¬legene Beteiligte das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern können (BVerfG, Urt. v. 11.07.2001, - 1 BvQ 23/01 -, Absatz-Nr. (1-36) http://www.bverfg.de).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 9/06

    Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08
    Das gesetzliche Verbot des Tabakrauchens in Diskotheken greift in die von Art. 16 der Verfassung von Sachsen-Anhalt - LVerf - vom 16.07.1992 (GVBl.LSA S. 600) zuletzt geändert durch § 1 ÄndG vom 27.01.2005 (GVBl. LSA S. 44) - geschützte Freiheit der Berufsausübung (vgl. hierzu LVerfG, Urt. v. 26.06.2007 - LVG 9/06 - Rz. 51, 98 ff.) der Gastwirte ein.
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08
    Wirtschaftliche Einbußen selbst empfindlichen Ausmaßes, die ein von der gesetzlichen Regelung Betroffener erleidet, stellen regelmäßig keinen solchen qualifizierten Nachteil dar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.10.1956 - 1 BvR 190/56 - BVerfGE 6, 1 ; Urt. v. 13.11.1957 - 1 BvR 78/56, BVerfGE 175, ).
  • BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08
    Wirtschaftliche Einbußen selbst empfindlichen Ausmaßes, die ein von der gesetzlichen Regelung Betroffener erleidet, stellen regelmäßig keinen solchen qualifizierten Nachteil dar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.10.1956 - 1 BvR 190/56 - BVerfGE 6, 1 ; Urt. v. 13.11.1957 - 1 BvR 78/56, BVerfGE 175, ).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.07.1995 - LVG 8/95

    Herausgabe einer Finanzbröschüre durch eine Landesregierung als Eingriff in die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, die das Landesverfassungsgericht auch für § 31 LVerfGG-LSA teilt (LVerfG, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 - LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <390 f.>) ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein stren¬ger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, der sich das Landesverfassungsgericht bei der Anwendung des § 31 LVerfGG anschließt (LVerfG LSA, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 - LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 30.06.2008 - LVG 3/08 - Beschl. v. 30.08.2010 - LVG 34/10), ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung wegen deren meist weit tragenden Folgen ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, der sich das Landesverfassungsgericht bei der Anwendung des § 31 LVerfGG anschließt (LVerfG LSA, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 -, LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 30.06.2008 - LVG 3/08 - Beschl. v. 30.08.2010 - LVG 34/10), ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung wegen deren meist weitreichenden Folgen ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - LVG 13/13

    Gemeindegebietsreform

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, der sich das Landesverfassungsgericht bei der Anwendung des § 31 LVerfGG anschließt (LVerfG, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 - , LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 30.06.2008 - LVG 3/08 - Beschl. v. 30.08.2010 - LVG 34/10), ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung wegen deren meist weitreichenden Folgen ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.
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Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.08.2008 - LVG 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,26721
LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.08.2008 - LVG 3/08 (https://dejure.org/2008,26721)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.08.2008 - LVG 3/08 (https://dejure.org/2008,26721)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. August 2008 - LVG 3/08 (https://dejure.org/2008,26721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Folgenabwägung i.R.d. Erlasses einer einstweiligen Anordnung beim Vollzug des Nichtraucherschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NSG,ST); Anwendungsbereich des NSG,ST in Diskotheken; Einstweilige Anordnung der teilweisen Aussetzung der Anwendung des ...

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sachsen-Anhalt: Vorläufige Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.08.2008 - LVG 3/08
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 30.07.2008 - BVerfG 1 BvR 3262/07 u.a. - entschieden hat, dass die inhaltsgleichen Regelungen zu den Diskotheken und den Ein-Raum-Gaststätten der Nichtraucherschutzgesetze der Länder Baden-Württemberg und Berlin mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, hat sich die Prognose auch in den vorliegenden Verfahren verändert.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 30.07.2008 - BVerfG 1 BvR 3262/07 u.a. - entschieden hat, dass die inhaltsgleichen Regelungen zu den Diskotheken und den Ein-Raum-Gaststätten der Nichtraucherschutzgesetze der Länder Baden-Württemberg und Berlin mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, hat sich die Prognose auch in den vorliegenden Verfahren verändert.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 4/08

    Keine Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten in

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.08.2008 - LVG 3/08
    Unter Abänderung des Beschlusses vom 30.06.2008 LVG 4/08 wird die Anwendung des Gesetzes zur Wahrung des Nichtraucher¬schutzes im Land Sachsen-Anhalt (Nicht¬raucher¬schutzgesetz - NSG) vom 19.12.2007 (GVBl. LSA S. 464) insoweit einstweilen ausgesetzt, als dieses sich auf Ein-Raum-Gaststätten mit maximal 75 qm Gastfläche erstreckt, die als Schankwirtschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GastG betrieben werden, die im Eingangsbereich deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet sind und zu denen Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr der Zutritt verwehrt wird.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2011 - 1 M 31/11

    Zum Begriff "inhabergeführte Einraumgaststätte"

    Die von der Beschwerde vertretene Auffassung lässt sich jedenfalls nicht - wie von ihr vorgebracht - bereits damit begründen, dass die Regelung des § 4 Abs. 3 NRSchG LSA der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. Juli 2008 (Az.: 1 BvR 3262/07 u. a., BVerfGE 121, 317) sowie des Landesverfassungsgerichtes Sachsen-Anhalt vom 26. August 2008/22. Oktober 2008 (Az.: LVG 3/08) diene.
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